Bei immer mehr Menschen löst die Berührung mit bestimmten Stoffen unangenehme, manchmal unerträgliche Symptome auf der Haut aus. Zwar müssen entsprechende Kontaktallergene auf sämtlichen Verpackungen gekennzeichnet werden, doch das reicht scheinbar nicht immer aus.
Allergie-Experten weisen darauf hin, dass manche Forschungsergebnisse, die sich auf Kontaktallergien konzentrierten, beim Endverbraucher aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen scheinbar nicht ankommen. Andere wiederum haben durchaus entsprechende Verbote erwirken können.
So war es im Beispiel „Naturkautschuk“ geschehen: Weil das Personal in Arztpraxen, im Pflege- und Reinigungsdienst nach dem Tragen entsprechender Einmalhandschuhe teilweise schwere gesundheitliche Auswirkungen hinnehmen musste, wiesen Nachforschungen darauf hin, dass die im Kautschuk enthaltenen Eiweiße Allergien auslösen konnten.
Als Folge wurden die Handschuhe in einer Gefahrstoffverordnung aufgenommen und die Zusammensetzung entsprechender Schutzhandschuhe überarbeitet. Andere lange bekannten Kontaktallergene haben ähnliche rechtliche Zuordnungen durchlaufen und müssen bereits auf Verpackungen deklariert werden, so beispielsweise die Konservierungsmittel Isothiazolinone. Entsprechende allergene Verbindungen wurden von der Industrie jahrelang weniger eingesetzt.
Heute scheint eine entsprechende Vorsicht bei den Herstellern jedoch nicht unbedingt immer präsent zu sein, weil Körperpflegemittel und Kosmetika teilweise entsprechende konservierende Zusätze enthalten. Es kommt hinzu, dass die Vorsichtsmaßnahmen der Politik von vielen Verbrauchern nicht wahrgenommen werden. Entsprechende Deklarationen auf den Verpackungen sind teilweise versteckt und schwer lesbar.
Nach Aussagen einiger Experten stehe die Politik in der Pflicht, vor dem Hintergrund der zunehmenden Allergien noch mehr für den Verbraucherschutz zu tun.
unbekannt
Wenn das Duschgel krank macht
Ärzte Zeitung online
7/2016